temporäres Delegieren
Bearbeitungsaufträge können temporär delegiert werden. Dazu muss beim Erstellen des Bearbeitungsauftrags durch den Terminologen einen Terminologengruppe als Empfängergruppe gewählt werden. Diese bekommt den Bearbeitungsauftrag als „temporär delegiert“ zugewiesen und weist den Bearbeitungsauftrag anschließend einer Spezialistengruppe zur Bearbeitung zu. Nach der Bearbeitung durch den Spezialisten (und gegebenenfalls einer Freigabe durch die Spezialistengruppe) gibt der Terminologe den Bearbeitungsauftrag wieder an den ursprünglichen Terminologen zurück.